Die verkürzte Wiedergabe von journalistischen Beiträgen auf Websites ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat heute eine Berufung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung gegen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts zurückgewiesen [Az: 11 U 75/06 und 11 U 76/06]. Damit konnte sich die Rechtsauffassung des Online-Angebots Perlentaucher auch in der zweiten Instanz behaupten. Mehr im Heise Newsticker
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