Leben. Schreiben. Lesen.
Textschnipsel sind keine geschützten Werke
(mediafon, 29. Juni 2006) Wenn Google für seine Buchsuche www.books.google.de komplette Bücher einscannt, als Suchergebnis jedoch nur drei- bis vierzeilige Textschnipsel (“Snippets”) der Fundstelle anzeigt, so ist das noch keine erlaubnispflichtige Nutzung der Bücher. Das stellte das Landgericht Hamburg am 28. Juni klar. Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG), die gegen die Google-Buchsuche eine einstweilige Verfügung beantragt (und schlecht begründet) hatte, zog ihren Antrag daraufhin zurück. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der die WBG in dem Verfahren unterstützte, will in Konkurrenz zu Google eine eigene Buch-Suchmaschine aufbauen. In den USA prozessieren die Autorenvereinigung Authors Guild und der Verlegerverband Association of American Publishers gegen die Google-Buchsuche.
Pressemitteilung des Börsenvereins:
http://www.boersenverein.de/de/113908
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| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von Lotree am 25. Juli 2006 um 12:28 veröffentlicht und unter Allgemein abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. |


